Arbeitgeberrechtsbericht (Deutsch)

Das konventionelle Verständnis von Arbeitslosengeld führt zu der logischen Schlussfolgerung, dass Arbeitnehmer, die arbeitsfähig sind und eine geeignete Beschäftigung anbieten, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aber wie viele andere Dinge in der Welt nach COVID-19 regiert das konventionelle Denken nicht mehr den Tag.

Letzte Woche, am 16. Juni 2020, erließ Gouverneur DeWine eine Exekutivverordnung, die sich mit dem Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung während des Berichtszeitraums befasste die COVID-19-Epidemie. Es sieht vor, dass, wenn ein Mitarbeiter zurückgerufen wird, um in derselben Position wie vor den Sonderbestellungen des Gesundheitsdirektors zu arbeiten, die Position im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsprogramms von Ohio als „geeignete Arbeit“ angesehen wird. Ein Mitarbeiter kann dies jedoch ablehnen Rückkehr zur Arbeit und Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn ein „wichtiger Grund“ für die Ablehnung vorliegt.

Der Orden definiert einen wichtigen Grund als einen der folgenden:

  • Die Der Mitarbeiter kann nicht telearbeiteten und hat die Empfehlung eines Arztes erhalten, nicht zur Arbeit zurückzukehren, da er oder sie laut CDC ein „hohes Risiko“ für die Ansteckung mit COVID-19 hat (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind diese Hochrisikokategorien hier aufgeführt );
  • Der Arbeitnehmer ist 65 Jahre oder älter;
  • Greifbare Beweise für die Gesundheits- und Sicherheitsverletzung eines Arbeitgebers, die keine soziale Distanzierung, Hygiene und das Tragen von Schutzausrüstung zulassen;
  • Der Mitarbeiter war potenziell COVID-19 und COVID-19 ausgesetzt unterliegt einer Quarantänezeit von einem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft; und
  • Der Mitarbeiter bleibt zu Hause, um ein Familienmitglied zu betreuen, das an COVID-19 leidet oder nach einer vorgeschriebenen Quarantänezeit von einem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft behandelt wird.

Mitarbeiter, die eine der oben genannten Kategorien für gute Zwecke aufweisen, werden ebenfalls von den normalen Anforderungen für die Arbeitssuche befreit, während sie Arbeitslosengeld erhalten. Diese Standards bleiben in Kraft, bis Gouverneur DeWine den Orden aufhebt oder den Ausnahmezustand von Ohio gemäß Executive Order 2020-01D (html oder pdf) aufhebt.

Wenn keine der oben genannten Situationen zutrifft, dann ein Mitarbeiter, der Es ist unwahrscheinlich, dass die Weigerung, zur Arbeit zurückzukehren, Anspruch auf Leistungen hat. Das Ohio Department of Job and Family Services (ODJFS) hatte zuvor ein Formular zur Meldung solcher Ablehnungen, das derzeit „überarbeitet“ wird. In der Zwischenzeit weist ODJFS die Arbeitgeber an, der Agentur per E-Mail unter [email protected] Probleme mit der Arbeitslosenberechtigung zu melden.

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