Was auch immer Ihr Grund für die Einbindung ist – ob Haftungsschutz, Steuervorteile, verbesserter Zugang zu Kapital, Fähigkeit zur Ausgabe von Aktien – Gründung einer Gesellschaft ist nicht schwierig.
Tatsächlich kann der Prozess in nur drei einfachen Schritten durchgeführt werden.
Auswählen und Reservieren eines Namens für Ihr Unternehmen
Der erste Schritt im Gründungsprozess besteht darin, einen Namen für Ihr Unternehmen auszuwählen. Je „eingängiger“ und einprägsamer Ihr Firmenname ist, desto wahrscheinlicher ist es in der Regel, dass Verbraucher die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern auswählen.
Verwenden von Schlüsselwörtern, die mit Ihrem Hauptprodukt oder Ihrer Hauptdienstleistung in verknüpft sind Ihr Firmenname ist auch ein kluges Manöver und erleichtert die Online-Suche Ihres Unternehmens.
Nachdem Sie einen eindeutigen Namen für Ihr Unternehmen ausgewählt haben, müssen Sie eine Suche nach Firmennamen über den Sekretär durchführen of State, Department of State oder Division of Corporations – oder eine andere vergleichbare Regierungsbehörde, die in Ihrem Bundesstaat nach Firmennamen sucht.
Mit der Namenssuche soll sichergestellt werden, dass Sie keine ausgewählt haben, die dies tut „wird bereits verwendet, weil Sie keine Firmennamen kopieren können.
Angenommen, die Namenssuche zeigt keine Überlappung, möchten Sie den Namen so reservieren, dass keine andere Geschäftseinheit ihn beansprucht. Normalerweise Der Außenminister wird Ihren beabsichtigten Firmennamen für einen Zeitraum von ca. 12 Jahren aufbewahren 0 Tage, wenn Sie eine Gebühr zahlen.
Beibehalten eines registrierten Agenten
In den meisten Staaten muss jede Geschäftseinheit einen registrierten Agenten ernennen und den registrierten Agenten beim Außenminister oder der Abteilung von auflisten Unternehmen. Ein registrierter Vertreter – auch als „gesetzlicher Vertreter“ bezeichnet – ist eine Person über 18 Jahre, ein Unternehmen oder eine andere Geschäftseinheit, die befugt ist, Mitteilungen, offizielle Post und rechtliche Dokumente zu erhalten und die Zustellung von Prozessen im Namen von zu akzeptieren das Unternehmen für den Fall, dass eine Klage gegen das Unternehmen oder die Organisation eingereicht wird.
Der registrierte Vertreter muss eine physische Adresse in dem Staat haben, in dem sich der Hauptgeschäftssitz des Unternehmens befindet.
Befindet sich das Unternehmen physisch in dem Staat, in dem das Unternehmen gegründet wurde, kann das Unternehmen selbst als eigener registrierter Vertreter fungieren. Wenn der registrierte Vertreter jedoch nicht das Unternehmen selbst ist, muss der registrierte Vertreter ein Vertreter sein, der vom Unternehmen autorisiert wurde, in dieser Eigenschaft zu handeln.
Der registrierte Vertreter stellt sicher, dass die Gebühren für die erstmalige Gründung gezahlt werden und dass die jährlichen Unternehmensanmeldungen pünktlich erfolgen, einschließlich der Jahresrechnung. Sie sind auch für die Zahlung der laufenden Gebühren und Kosten wie Unternehmenssteuern und anderer Anmeldegebühren verantwortlich.
Vorbereitung und Einreichung der Satzung
Der letzte und wichtigste Schritt, der erforderlich ist Um Ihr Unternehmen zu gründen, müssen Sie alle erforderlichen Gründungsunterlagen beim Außenminister oder einer vergleichbaren Regierungsbehörde vorbereiten und einreichen. Obwohl die Gründungsformen und der Prozess, der befolgt werden muss, in jedem Staat leicht unterschiedlich sein können, müssen Unternehmen in der Regel sogenannte Statuten einreichen. Diese werden je nach dem Staat, in dem die Gründungsdokumente eingereicht werden, auch als Satzung, Gründungsurkunde oder Gründungsurkunde bezeichnet. Die Satzung kann mit oder ohne Unterstützung eines Anwalts erstellt werden.
Die Satzung bildet die Satzung und den rechtlichen Rahmen für die Gesellschaft und enthält in der Regel:
- Der Name des Unternehmens
- Der Name des Gründers (oder „Gründers“) des Unternehmens
- Der Hauptgeschäftssitz des Unternehmens
- Der rechtliche Zweck, für den die Gesellschaft gegründet wird
- Namen und Anschriften der Gründungsmitglieder oder Direktoren
- Name und Anschrift des eingetragenen Vertreters
- Die autorisierte Unterschriften der Direktoren und Gründer
Die Person, die letztendlich die Eingliederung beim Außenminister beantragt, ist in der Regel – aber nicht immer – der Gründer des Unternehmens, der im Allgemeinen die Zustimmung von einholen muss die ersten Direktoren der Gesellschaft.
Sobald die Satzung vom Außenminister genehmigt wurde, werden sie zu öffentlichen Dokumenten ch kann nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gründungsstaats geändert werden.
Die Satzung unterscheidet sich von den Statuten einer Gesellschaft, bei denen es sich um die vereinbarten Regeln, Vorschriften und Verfahren handelt
Alle obligatorischen Gründungsgebühren müssen während der Gründungsphase gezahlt werden, und es ist zu beachten, dass die Gebühren von Staat zu Staat unterschiedlich sind.
Es ist möglich, ohne Verwendung eines Wirtschaftsanwalts zu gründen. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Anwalt oder einen Wirtschaftsprüfer zu wenden, der Ihnen bei der Erstellung und Einreichung von Gründungsdokumenten behilflich sein kann.
einschließlich der Bearbeitungszeiten der Regierung.