Aschermittwoch und Karfreitag sind für Katholiken obligatorische Tage des Fastens und der Abstinenz. Darüber hinaus sind Freitage während der Fastenzeit obligatorische Abstinenztage.
Für Mitglieder der lateinisch-katholischen Kirche sind die Normen für das Fasten vom 18. bis zum 59. Lebensjahr verbindlich. Beim Fasten darf eine Person einen essen volle Mahlzeit sowie zwei kleinere Mahlzeiten, die zusammen nicht gleich einer vollen Mahlzeit sind. Die Normen bezüglich der Abstinenz von Fleisch sind für Mitglieder der lateinisch-katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr verbindlich.
Mitglieder der ostkatholischen Kirchen haben das besondere Gesetz ihrer eigenen sui iuris-Kirche zu beachten.
Eine Reflexion über das Fasten in der Fastenzeit
Wenn möglich, wird das Fasten am Karfreitag bis zur Osternacht (am Karsamstagabend) als „Osterfasten“ fortgesetzt, um das Leiden und den Tod des Herrn zu ehren Jesus und um uns darauf vorzubereiten, seine Auferstehung vollständiger zu teilen und leichter zu feiern.
Weitere Informationen zu Fasten und Abstinenz finden Sie weiter unten.
Weitere Informationen
Für Mitglieder der lateinisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten siehe die pastorale Erklärung der USCCB zu Buße und Abstinenz und die ergänzende Norm zum Kanon 1253.
Code of Canon Law (cc. 1249-1253) )
Fragen und Antworten zur Fastenzeit
CRS Rice Bowl ist eine Möglichkeit, wie Katholiken ihre Fastenpraxis verbessern können, indem sie auf Mahlzeiten verzichten und die Kosten dieser Mahlzeiten an die katholischen Hilfsdienste zu spenden, um denen zu helfen, die nicht genug zu essen haben.