En español | Ja, aber Ihr Einkommen kann die Höhe Ihrer Leistung verringern, wenn Sie vor Erreichen des vollen Rentenalters (FRA) mit dem Erhalt der Sozialversicherung beginnen. Dies ist das Alter, in dem Sie berechtigt sind, 100 Prozent der maximal zulässigen Leistung aus Ihrer Verdiensthistorie zu erhalten. P. >
Bis dahin betrachtet die Sozialversicherung Sie nicht als vollständig „pensioniert“, wenn Sie mehr als einen bestimmten Betrag von der Arbeit verdienen, und zieht einen Teil Ihrer Leistungen ab, wenn Ihr Einkommen diese Grenze überschreitet. Sobald Sie die FRA erreicht haben, Es gibt keine Obergrenze dafür, wie viel Sie verdienen und trotzdem Ihre volle Sozialversicherungsleistung erhalten können.
Die Einkommensgrenzen werden jährlich an die nationalen Lohnentwicklungen angepasst. Im Jahr 2021 verlieren Sie 1 USD an Leistungen für jeweils 2 USD, die Sie mehr verdienen 18.960 US-Dollar. Wenn Sie einen Teilzeitjob haben, der 25.000 US-Dollar pro Jahr zahlt – 6.040 US-Dollar über dem Grenzwert -, zieht die Sozialversicherung 3.020 US-Dollar an Leistungen ab.
Angenommen, Sie erreichen in diesem Jahr das volle Rentenalter Das Einkommenslimit beträgt 48.600 US-Dollar, wobei 1 US-Dollar an Vorteilen für jeweils 3 US-Dollar einbehalten werden, die über das Limit hinaus verdient werden es. Dies gilt so lange, bis Sie Ihre FRA tatsächlich erreicht haben. Darüber hinaus gibt es keine Einkommensbeschränkung.
Wenn Sie selbstständig sind, zählt die Sozialversicherung nur Ihr Nettoeinkommen. Wenn Sie Löhne erhalten, basieren die Berechnungen der Einkommensgrenze auf Ihrem Bruttolohn. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur sozialen Sicherheit „Wie sich Arbeit auf Ihre Leistungen auswirkt“ und im Testrechner für das Ruhestandseinkommen.
Beachten Sie, dass
- Die Einkommensobergrenze gilt nur für Einkünfte aus Arbeit. Investitionen, Renten, Renten oder Kapitalgewinne werden nicht berücksichtigt.
- Wenn Ihre Sozialversicherungsleistungen gekürzt werden, weil Sie ein Einkommen über dem Grenzwert erzielt haben, erhalten Ehepartner und Kinder Leistungen In Ihrem Arbeitsbericht werden auch die Zahlungen gekürzt.
- Die Einkommensobergrenze und die Regeln gelten auch für das Arbeitseinkommen von Personen, die Ehegatten-, Kinder- und Hinterbliebenenleistungen erhalten.
- Leistungen, die Sie durch Arbeiten vor Erreichen des vollen Rentenalters verlieren, können später wieder hereingeholt werden: Wenn Sie die FRA erreichen, erhöht die Sozialversicherung Ihre monatliche Leistung, um die vorherige Quellensteuer zu berücksichtigen.