Leitfaden für die Erforschung des internationalen Handelsrechts

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) geht auf das 1944 Bretton Woods-Konferenz, die den Grundstein für das Finanzsystem nach dem Zweiten Weltkrieg legte und zwei Schlüsselinstitutionen gründete, den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank. Die Konferenzdelegierten empfahlen auch die Einrichtung einer ergänzenden Institution, die als Internationale Handelsorganisation (ITO) bekannt ist und die sie als dritten Teil des Systems betrachteten.

Die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich führten die Initiative bei den neu gegründeten Vereinten Nationen zur Ausarbeitung einer Charta für das vorgeschlagene ITO. Diese Verhandlungen endeten mit der Unterzeichnung der Charta von Havanna im März 1948. Die Charta von Havanna trat nie in Kraft, vor allem, weil der US-Senat sie nicht ratifizierte. Infolgedessen war das ITO tot geboren.

In der Zwischenzeit wurden parallele Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen zum gegenseitigen Abbau von Zollschranken geführt. Diese Verhandlungen führten zur Unterzeichnung des GATT am 30. November 1947. Eine ausreichende Anzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich der USA, ratifizierte das GATT, damit es am 1. Januar 1948 im Rahmen eines „Protokolls der vorläufigen Anwendung“ in Kraft treten konnte. Während die Verhandlungen über die ITO-Charta fortgesetzt wurden, überlebte das GATT den Niedergang des ITO, es fehlte jedoch eine kohärente institutionelle Struktur, da die Verhandlungsführer damit gerechnet hatten, dass die Vereinbarung unter dem Dach des ITO zusammengefasst wird.

Trotz seiner institutionellen Mängel Dem GATT gelang es, als de facto internationale Organisation zu fungieren und acht Runden multilateraler Handelsverhandlungen zu fördern. Die von 1987 bis 1994 durchgeführte Uruguay-Runde gipfelte in dem Abkommen von Marrakesch, mit dem die Welthandelsorganisation (WTO) gegründet wurde Grundsätze des GATT und bietet einen dauerhafteren institutionellen Rahmen für deren Umsetzung und Erweiterung.

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