Umwelt-Due-Diligence-Prüfung
Phase-I-Umweltstandortbewertungen (Phase-I-ESA) sind ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement in der Geschäftswelt Nachlassgeschäfte. Phase-I-ESAs sind unsere Kernkompetenz im Umweltbereich. Der Partner weiß genau, wie der Phase-I-Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht in der gewerblichen und Mehrfamilienimmobilienbranche verwendet wird. Partner liefert Phase-I-ESA-Berichte in den USA, Kanada, Mexiko und Europa für gewerbliche Immobilienkreditgeber in den USA und für Kreditgeber außerhalb der USA.
Phase-I-Umweltverträglichkeitsprüfung
A. Die Phase-I-Umweltverträglichkeitsprüfung ist der Goldstandard für die Bewertung der Umwelthaftung, die mit einem Immobilienvermögen jeglicher Art verbunden ist. Unabhängig davon, ob es sich um eine Industrie-, Gewerbe-, Mischnutzungs- oder Mehrfamilienimmobilie handelt, kann Partner die historische und aktuelle Nutzung der Immobilie vollständig beurteilen. Partner ist wirklich ein Experte bei der Implementierung des ASTM E1527-13-Standards. Unsere Phase-I-Umweltverträglichkeitsprüfungen werden von Umweltfachleuten durchgeführt, die die Anforderungen des AAI-Standards der EPA erfüllen.
Unsere Erfahrung mit Phase-I-Umweltverträglichkeitsprüfungen reicht bis vor der Erstellung der ASTM-Standards zurück Wir haben Phase-I-ESAs für Hunderttausende von Immobilien durchgeführt und bieten unseren Kunden eine Expertenperspektive für jeden Immobilientyp.
Regel für alle geeigneten Anfragen
Die Regel für alle geeigneten Anfragen der EPA Der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfungen der Phase I trat am 1. November 2006 in Kraft und stellte spezifische Anforderungen an den Umfang einer ESA der Phase I, um die Anforderungen der unschuldigen Landbesitzerverteidigung von CERCLA zu erfüllen.
In Partner’s In Bezug auf die Praxis des Umweltrisikos helfen wir Käufern, die gesetzlichen Anforderungen für die Verteidigung unschuldiger CERCLA-Landbesitzer zu erfüllen, und bieten unseren Kunden praktische Ratschläge zur Umwelthaftung.
ASTM E1527-13 Standard Update
Derzeit ein ASTM-Ausschuss überprüft den aktuellen Standard auf vorgeschlagene Änderungen. Schauen Sie in den kommenden Monaten noch einmal vorbei, um Informationen zu diesen möglichen Änderungen zu erhalten. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf unserer Videoseite.
Am 6. November 2013 veröffentlichte ASTM den lang erwarteten neuen Standard für die Durchführung von Phase-I-Umweltverträglichkeitsprüfungen, ASTM E1527-13. ASTM E1527-13 wird sofort wirksam und ersetzt den E1527-05-Standard als branchenweit bewährte Methode für Phase-I-ESAs. Partner ist aktives Mitglied des ASTM-Ausschusses, das mit der Aktualisierung des E1527-Standards beauftragt ist. Wir waren während des gesamten Revisionsprozesses des Ausschusses beteiligt und sind voll und ganz auf die Umsetzung des neuen Standards vorbereitet. Die Änderungen der ASTM-Standards von 2005 bis 2013 ändern den Bericht oder den Prozess zur Bewertung der Umweltstandorte der Phase I nicht wesentlich, aber Sie haben einige wichtige Änderungen vorgenommen sollten sich dessen bewusst sein.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Dateiprüfungen – Der Standard E1527-13 schreibt eine strengere Anforderung für die Durchführung von Aktenprüfungen vor. Der Umweltfachmann behält sich das Recht vor, auf eine solche Überprüfung zu verzichten, muss jedoch im Bericht ausdrücklich erläutern, warum eine Überprüfung nicht gerechtfertigt ist.
Vapor Migration – E1527-13 legt größeren Wert auf die Bewertung der Auswirkungen auf das betreffende Objekt ab Dampfwanderung. Dies geschieht durch mehrere Änderungen der Norm: 1) Klarstellung, dass die Definition einer Freisetzung eine Kontamination in der Bodendampfphase umfasst, nicht nur im Boden oder Grundwasser; 2) Hinzufügen einer Definition von „Migration“, die Dampf (sowie Boden und Grundwasser) umfasst, und 3) Klarstellung, dass die Migration / das Eindringen von Dampf nicht unter die Kategorie eines Problems der Raumluftqualität fällt (das nicht in ASTM 1527 enthalten ist) Arbeitsumfang).
Definitionen – Mehrere Definitionen wurden präzisiert und vereinfacht, und es wurde eine neue Definition eines „kontrollierten anerkannten Umweltzustands“ oder „CREC“ hinzugefügt. Sie werden CREC nun als zusätzlichen Abschnitt sehen, der in den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Geschäftsleitung erörtert wird.
Phase-I-ESA-Geltungsbereich:
Besuch vor Ort
- Inspektion des Standorts durch einen erfahrenen Inspektor
- Katalogisieren Sie das Vorhandensein gefährlicher Materialien oder Erdölprodukte
- Historische Luftbilder
- Straßenverzeichnisse umkehren
- Baugenehmigungen
- Planungsaufzeichnungen
- Topografische Karten
- Sanborn Fire Versicherungskarten
- Abteilung für Öl- und Gaskarten
- Titelinformationen
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Geologie und Hydrogeologie
- Bodentyp
- Geologische Lage
- Grundwassertiefe
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Regulierungsforschung
- Feuerwehren
- Staatliche Umweltagenturen
- Bundesumweltagenturen
- Befragung von Mietern und Eigentümern
- Befragung staatlicher und lokaler Aufsichtsbehörden
- Überprüfen Sie die bereitgestellten Berichte
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Produkte mit eingeschränkter Umweltverträglichkeit
Nicht alle Umstände erfordern eine vollständige Phase-I-Umwelt Standortbewertung. Wenn sich der Benutzer nicht für den CERCLA-Haftungsschutz qualifizieren möchte, wie z. B. viele Kreditgeber, die eine Umwelt-Due-Diligence-Prüfung für Kreditursprünge durchführen, kann eine abgestufte Umwelt-Due-Diligence-Richtlinie, die sowohl die Phase I als auch Umweltberichte mit eingeschränktem Umfang oder „Desktop“ verwendet, erfolgreich sein Screening auf Eigenschaften mit hohem Umweltrisiko. Lesen Sie mehr über begrenzte Umweltberichte.