Die White Rose-Bewegung

Eine weitere Broschüre hieß „An die Mitkämpfer im Widerstand“ und wurde im Februar 1943 nach dem Deutschen geschrieben Niederlage in Stalingrad.

„Der Tag der Abrechnung ist gekommen – die Abrechnung der deutschen Jugend mit dem abscheulichsten Tyrannen, den unser Volk jemals erdulden musste. Wir sind in einem Zustand aufgewachsen, in dem jede freie Meinungsäußerung rücksichtslos unterdrückt wird. Die Hitlerjugend, die SA und die SS haben alle versucht, uns zu betäuben, um uns in den vielversprechendsten Jahren unseres Lebens zu regimentieren. Für uns gibt es nur einen Slogan: Kampf gegen die Partei. Der Name Deutschland wird für alle Zeiten entehrt, wenn die deutsche Jugend nicht endlich aufsteht, sich rächt, ihre Peiniger zerschmettert. Studenten! Das deutsche Volk schaut auf uns. “

Während der Verteilung von Flugblättern an der Universität München wurden Hans und Sophie Scholl von der Gestapo festgenommen. Sie hatten bereits viele White Rose-Flugblätter verteilt, die sie trugen. Sophie und Hans stellten jedoch fest, dass sie nicht alle verteilt hatten. Da die Erstellung dieser Flugblätter so schwierig war, beschlossen sie, dafür zu sorgen, dass auch der Rest verteilt wurde. Sie wurden gesehen, wie ein Hausmeister namens Jakob Schmid die Flugblätter um das Atrium der Universität warf, und er kontaktierte die Gestapo. Dies geschah am 18. Februar 1943. Die Scholls trugen buchstäblich alle von der Gestapo benötigten Beweise.

Sowohl Hans als auch Sophie gaben ihre volle Verantwortung zu, um jegliche Form der Befragung zu beenden, die zu einer Enthüllung führen könnte andere Mitglieder der Bewegung. Die Gestapo weigerte sich jedoch zu glauben, dass nur zwei Personen beteiligt waren, und nach weiteren Verhören erhielten sie die Namen aller Beteiligten, die später verhaftet wurden.

Sophie, Hans und Christoph Probst waren die ersten, die gebracht wurden vor dem Volksgericht am 22. Februar 1943. Das Volksgericht war am 24. April 1934 eingerichtet worden, um Fälle zu prüfen, die als politische Straftaten gegen den NS-Staat angesehen wurden. Ausnahmslos waren diese Prozesse nichts anderes als Schauprozesse, die dazu bestimmt waren, die vor Gericht gestellten zu demütigen, vermutlich in der Hoffnung, dass eine solche öffentliche Demütigung jeden abschrecken würde, der genauso denken könnte wie die Verurteilten. Alle drei wurden für schuldig befunden und durch Enthauptung zum Tode verurteilt. Die Hinrichtungen fanden am selben Tag statt.

Weitere Gerichtsverfahren fanden am 19. April und 13. Juli 1943 statt, als andere Mitglieder der White Rose-Bewegung vor das Volksgericht gebracht wurden. Nicht alle von ihnen wurden hingerichtet. Der dritte Prozess (13. Juli) wurde nicht von dem berüchtigten Roland Freisler geleitet, und der Hauptzeuge – ebenfalls vor Gericht (Gisela Schertling) – zog ihre Beweise zurück, die sie während ihres Verhörs vorgelegt hatte. Infolgedessen sprach der Richter alle an diesem Tag vor Gericht stehenden Personen frei, mit Ausnahme von Josef Soehngen, der 6 Monate im Gefängnis saß.

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